Provision & Vertragsformen
Provision - provisionsfrei - Suchauftrag
Provision
Das Gesetz ab dem 23.12.2020 führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von privaten Einfamilienhäusern, Einliegerwohnungen und Eigentumswohnungen ein. Ziel des Gesetzes ist es private Käufer von Wohnimmobilien von den Kaufnebenkosten zu entlasten. Dieser Vorsatz ist gut, leider hat der Staat zu gleicher Zeit die gesetzliche Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern auf 6,5 % vom Kaufpreis angehoben.
Wir fassen nachfolgend in Kurzform zusammen:
- Aufteilung: Die Provision wird gemäß Gesetz bei Erfolg zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt (50 : 50)
- Provisionsfrei: Der Verkäufer beauftragt den Makler und zahlt diesem die Provision bei Erfolg! Der Käufer zahlt keine Provision!
- Suchauftrag: Der Käufer beauftragt den Makler ein Haus zu suchen und zahlt die Provision bei Erfolg! Der Verkäufer zahlt keine Provision!
Welche Vertragsformen möglich sind, finden Sie hier: