Tippgeber - Geld verdienen!
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1. Kurzinformationen für Tippgeber
Sie wissen, wo aktuell ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll? Sie sind bestens informiert und erfahren als Erster, wer in Ihrem privaten oder geschäftlichen Umfeld eine Immobilie vermarkten möchte? Vielleicht hat Ihnen auch ein Nachbar mitgeteilt, dass er einen neuen Mieter oder einen Käufer für seine Immobilie sucht? Dann geben Sie uns bitte Bescheid und Sie werden bei einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie durch uns mit einer attraktiven Tippgeber-Prämie belohnt.
2. Warum suchen wir Tippgeber?
Für eine Immobilie gibt es in der Regel mehrere Interessenten, jedoch nur einer kann jeweils die Immobilie kaufen. Wir möchten unseren bestehenden Kaufinteressenten zusätzliche Immobilienangebote aus der gleichen Region unterbreiten.
3. Sie haben einen Immobilientipp für uns?
Dann informieren Sie uns als Erster, wo eine Immobilie verkauft werden soll. Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen! Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
4. Tippgeber-Prämie
Ihr Immobilien-Tipp ist uns eine Prämie wert! Tippgeber, die uns mit Einverständnis des Immobilien-Eigentümers empfehlen, zahlen wir bei erfolgreicher Vermittlung durch unser Unternehmen (gilt nur für den Immobilien-Verkauf, notarieller Vertrag - keine Vermietung) eine einmalige Prämie von unserer Provision! Sie erhalten Ihre Prämie nach erfolgtem Zahlungseingang unserer Maklerprovision. Alle Tippgeber-Prämien beinhalten 19% MwSt.
WICHTIG: Für die jeweilige Endversteuerung der Prämie sind Sie - der Tippgeber - selbst verantwortlich!
5. Voraussetzung einer Prämienzahlung an den Tippgeber
Die Voraussetzung für die Zahlung einer Tippgeber-Prämie sind die Einhaltung nachfolgender Bedingungen:
a) Die Immobilie liegt in Deutschland. (Nahes Ausland nur auf Anfrage). Das Objekt steht nicht zur Versteigerung an und wird auch nicht bereits von einem anderen Makler oder einem anderem Verkäufer angeboten!
b) Das Objekt wurde uns noch nicht angeboten und ist neu für uns! Aufgrund Ihrer Empfehlung dürfen wir mit dem Eigentümer der Immobilie Kontakt aufnehmen!
c) Der Eigentümer erteilt uns einen Makleralleinauftrag, die von Ihnen empfohlene Immobilie zu vermitteln!
d) Wird die Immobilie durch uns erfolgreich vermittelt, entsteht dem Makler ein Provisionsanspruch
e) Diese Provision muss nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie an den Makler ausgezahlt worden sein
Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber - ohne Nennung von Gründen - abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung der Vermittlungscourtage an unser Unternehmen erfolgt keine Auszahlung der Tippgeber-Prämie. Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Prämie. Als Tippgeber ausgeschlossen sind Personen, denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeber-Prämien zu berechnen.
6. Vertragsabwicklung
Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung über die Vereinbarung einer Tippgeber-Prämie, sobald wir einen Makleralleinauftrag mit dem Eigentümer abgeschlossen haben. Mit der Weitergabe eines Objekttipps an unser Unternehmen erkennen Sie die Rahmenbedingungen für die Tippgeber-Prämie an.
7. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und senden Sie uns Ihre vollständige Adresse, damit wir Ihnen das Tippgeber-Formular zusenden können.
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